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Schweizerische Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften

Nicht gerade neu, aber dennoch wichtig hier zu notieren. Die Position der Schweizerischen Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften zur UHR Revision deckt sich mit derjenigen der Kunstfreiheit weitgehend. Könnte es sein, dass beide Organisationen die Erfahrung aktueller, kreativer Produktion artikulieren, wo das Neue immer mehr oder weniger direkt auf dem Alten aufbaut? Besonders der kritischen Einschätzung der Auswirkungen technischer "Schutzmassnahmen" können wir nur zustimmen.
Technische Schutzmassnahmen:
Es ist nicht akzeptabel, dass Bildung, Lehre und Forschung, Bibliotheken und Archive sowie kulturelles Schaffen in ihrem verfassungsmässig gewährten Recht auf Eigengebrauch (Art. 19 URG) durch den Kampf der Unterhaltungsindustrie gegen Raubkopien von Musik und Filmen im Internet behindert werden. Es ist die Pflicht der Rechtsinhaber, Daten, die auf kopiergeschützten Medien veröffentlicht werden, ohne Kopierschutz und in unverminderter Qualität für Bildung, Lehre und Forschung, Bibliotheken und Archive sowie kulturelles Schaffen zur Verfügung zu stellen.


Source: Brief der Schweizerische Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften an Bundesrat Christoph Blocher (10.05.2005)

Buch: Eigentum und Wissen

Wissen und Eigentum: Geschichte, Recht und Ökonomie stoffloser Güter
Herausgeber Jeanette Hofmann
Seiten 354
Erscheinungsdatum 18.10.2006
Erscheinungsort Bonn
URL: http://www.bpb.de/publikationen/TRRZ2E,0,Wissen_und_Eigentum.html

Besitzen Autoren ihre Werke? Ist Wissen ohne rechtlichen Schutz vermarktbar, verwertbar oder wertlos? Dieser Sammelband gibt in 15 Beiträgen einen Überblick über die sich wandelnde Beziehung zwischen Wissen und Eigentum. In so verschiedenen Bereichen wie der klassischen Musik, der traditionellen Heilkunde in Mexiko oder dem Handel mit den Adressdaten werden die Auswirkungen der Behandlung von Wissen als Eigentum anschaulich erläutert.

Aktuell spiegelt sich das Thema wider in der Diskussion um das Urheber- und Patentrecht sowie bei Fragen des Markenschutzes.

Dies ist auch ein Hinweis in eigener Sache, denn das Buch enthält u.a. ein Kapitel von Felix Stalder mit dem Titel "Neue Formen der Öffentlichkeit und kulturellen Innovation zwischen Copyleft, Creative Commons und Public Domain."

Antwort an Suisseculture

Nun haben wir die Zeit gefunden, um auf den Brief von Suisseculture zu antworten (.pdf). Es hat etwas länger gedauert, aber dafür ist die Antwort auch recht ausführlich ausgefallen.

Basel, Zürich, 27.10. 2006

Sehr geehrter Herr Knauer,

Vielen Dank für Ihren Brief. Wir hoffen, dass er den Auftakt einer ernsthaften Diskussion darstellt. Bevor wir auf die Fragen, die Sie uns stellen, eingehen, erlauben wir uns eine einleitende Bemerkung. Sie schreiben, dass sich „die Schweizer Kunstschaffenden“ längst zur Urheberrechtsrevision geäussert haben. Wir haben keinen Zweifel daran, dass sich einige Schweizer Kunstschaffende von Suisseculture gut vertreten fühlen. Es ist aber ebenso eine Tatsache, dass es eine Vielzahl von Kunstschaffenden gibt, die sich a) nicht zum Thema geäussert haben und b) in dieser Sache nicht oder nur schlecht von Suisseculture vertreten fühlen. Die grossmehrheitlich positive Reaktionen auf unseren offenen Brief und die über 470 Unterschriften sind ein eindeutiger Beleg dafür.

Nun zu den Fragen, die Sie uns stellen.
  • welche der Suisseculture-Positionen können Sie teilen, welche nicht? Und: warum?
  • welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht seitens Suisseculture ungenügend/falsch dargestellt, so dass Sie sich als Kulturschaffende nicht dahinter stellen können?

Diese beiden Fragen lassen sich gemeinsam beantworten. Für uns stellt sich das Hauptproblem der Position von Suisseculture darin, dass in keiner Weise berücksichtigt wird, dass KünstlerInnen nicht nur ProduzentInnen von kulturellen Werken sind und den entsprechenden Schutz dieser Werke benötigen, sondern auch NutzerInnen von kulturellen Werken, die den freien Zugang zu Werken benötigen, damit sie daraus Neues schaffen können. Mit freiem Zugang meinen wir nicht notwendigerweise Gratis-Zugang, sondern frei im Sinne von erlaubnisfrei. Es kann nicht im Interesse der produzierenden KünstlerInnen sein, dass das Urheberrecht so interpretiert wird, dass jede Verwendung eines erkennbaren Werkteiles vom Rechteinhaber genehmigt werden muss, oder für die gesamte Dauer des Rechtsanspruches die Unsicherheit besteht, ob nicht doch noch, nachträglich, Ansprüche geltend gemacht werden.

Unserer Meinung nach wäre es an der Zeit, dass sich die Suisseculture für eine aktuellere Definition der Balance zwischen Kontrolle durch die Rechteinhaber und den Rechte der KünstlerInnen, die eben auch oft auch NutzerInnen sind, einsetzt.
"Antwort an Suisseculture" vollständig lesen

Im Geiste Warhols – Bilderklau auf hohem Niveau

THIS IS NOT BY ME

Einzelausstellung Cornelia Sollfrank im Kunstverein Hildesheim
Ausstellung: 29. Oktober bis 17. November 2006

Seit fast zehn Jahren bereits experimentiert Cornelia Sollfrank mit Computerprogrammen, die selbstständig aus dem Internet Bilder herunter laden und zu neuen Kunstwerken collagieren. Mit ihren Netzkunstgeneratoren (http://net.art-generator.com) hat sich die in Hamburg und Celle lebende Künstlerin nicht nur einen Namen gemacht als Pionierin der Netzkunst, sondern auch einigen Ärger eingehandelt, denn die Programme benutzen alles, was sie finden können – und dazu gehört oft auch urheberrechtlich geschütztes Material. So hat sich das Experimentieren mit digitalen Medien und deren künstlerischem Potenzial im Laufe der Jahre ausgedehnt auf das Erforschen des Konzeptes „geistiges Eigentum“ (Urheberrecht) und seiner Bedeutung für die Kunst.



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Ein Brief von Suisseculture

So, wir haben einen Brief von SuisseCulture erhalten (ferienbedingt lag er etwas länger in der Inbox). Sobald wir Zeit haben, werden wir ausführlich antworten, hier aber erstmal der Brief, zum selbst lesen (.pdf). Der Brief wurde, so scheint es, nicht nur uns, sondern einer ganzen Reihe von Personen und Organisationen zugestellt, etwa auch dem Kleinreport.ch, womit er öffentlichen Status erlangt.


Mathias Knauer
Hardstraße 87
8004 Zürich

Zürich, 5. Oktober 2006

Sehr geehrte Frau Schindler

wir sehen, dass Sie eine Initiative (www.kunstfreiheit.ch) betreffend die Novellierung des Schweizer Urheberrechts-Gesetzes unternommen haben. Es freut uns, daß Sie – zu später Stunde – sich in diese Diskussion einmischen. Die Schweizer Kunstschaffenden haben sich – direkt oder über Suisseculture – dazu längstens eingemischt und zahlreiche Stellungnahmen verfasst. Wir möchten annehmen, dass Sie diese Positionen kennen.

Daher die Anfrage:
– welche der Suisseculture-Positionen können Sie teilen, welche nicht? Und: warum?
– welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht seitens Suisseculture ungenügend/falsch dargestellt, so dass Sie sich als Kulturschaffende nicht dahinter stellen können?
– Was verstehen Sie unter »Verwertungsindustrie«? Stehen die Künstlerinnen und Künstler aus Ihrer Sicht eher auf der Seite der Verwerter oder des Publikums? Zählen Sie sich zu den Verwertern? Zählen Sie zu diesen auch unsere Verwertungsgenossenschaften?

"Ein Brief von Suisseculture" vollständig lesen

Interview mit Daniel Vischer



Rebell.TV führte im Anschluss an die Podiumsdiskussion ein Interview mit Daniel Vischer, über dessen Affinität zu Niklas Luhmann (1927-1998) und die Frage, ob das Recht nicht die Schwachen vor den Starken schützen sollte. Weiter Interviews von Rebell.tv zum Thema gibt's hier