Auch wenn jetzt gerade die amerikanischen Foren aufwachen und sich in hochgradig uninformierter Weise über den "Swiss DMCA" unterhalten, so ist es doch an der Zeit, hier bei Kunstfreiheit einen Zwischenstop einzulegen. Das Projekt besteht seit etwas mehr als einem Jahr und hat sich sehr aktiv in die Diskussion um die Revision des Urheberrechts eingemischt. Während es immer schwierig ist, den Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess im engeren Sinne fest zu machen, so können wir doch feststellen, dass die Interventionen von Kunstfreiheit.ch, die alle auf diesem Blog dokumentiert sind, recht erfolgreich waren.
Wir haben ein ansehnliches Medienecho ausgelöst und mit vielen Akteuren auf diesem Gebiet direkte Gespräche geführt und dabei ist es uns gelungen, eine neue Position im Diskurs zu etablieren: Die Verschärfung des Urheberrechts ist nicht automatisch im Interesse der aktiven Urheber. Das mag vielleicht zunächst nach nicht so viel tönen, ist aber dennoch mittelfristig wichtig, weil die Verwertungsindustrie ja immer behauptet, im Interesse der Künstler zu sprechen. Dies ist nun positiv widerlegt. Von nun an ist klar, dass die Verschärfung der Urheberrechte in erster Linie den Interesse der Verwertungsindustrie dient und dass diese Interessen nicht mit den den Künstler zusammenfallen. Von nun an ist auch klar, dass Forderungen nach freierem Zugang zu Werken nicht bedeutet, den Künstlern etwas wegzunehmen, sondern die Bedingungen zu schaffen, die die Freiheit der Kunst (oder Kreativität im allgemeineren Sinne) fördern. Denn die Künstler sind ja immer auch Nutzer von Werken anderer, aus denen sie dann selbst neue Werke schaffen. Nur die Verwertungsindustrie selbst, paradoxerweise, ist kein Nutzer von Werken, denn sie schafft ja keine selbst, sondern kauft den Künstlern die Rechte ab. Dass letztere dabei in der Regel ein schlechtes Geschäft machen, ist empirisch einwandfrei belegt.
Die Revision ist nun aber abgeschlossen und das neue Gesetz verabschiedet. Niemand ergreift das Referendum und so wird es nun bald in Kraft treten. Zeit für uns, den Fokus wieder zu erweitern, den Kontext des Schweizer Urheberrechts zu verlassen. Das Thema "Kunst und Geistiges Eigentum" im erweiterten Sinne wird selbstverständlich noch weiter aktuell bleiben und von uns aktiv bearbeitet werden. Nur eben nicht mehr hier auf diesem Blog, den wir aber stehen lassen als Dokumentation der Aktivitäten des letzten Jahres und als Referenz für die weitere Diskussion.
Wir möchten uns bedanken bei allen, die uns unterstützt haben, ganz besonders bei den Künstlern und Künstlerinnen, die den offenen Brief unterzeichnet haben. Es war wirklich ihr Engagement das Wirkung gezeigt hat. Es war ausgesprochen wichtig, dass hier nicht über Künstler gesprochen wurde, von Künstlern und Kulturschaffenden selbst.
Die Diskussion geht weiter, einen aktuellen Überblick gibt's auf www.allmend.ch
Abstract:
Nearly twenty years ago, a prominent media studies professor, John Fiske, coined the term semiotic democracy to describe a world where audiences freely and widely engage in the use of cultural symbols in response to the forces of media. Although Fiske originally referenced the audience's power in viewing and interpreting television narratives, today, his vision of semiotic democracy has become perhaps the single most important ideal cited by scholars who imagine a utopian relationship between law, technology, and democratic culture.
In this Article, I seek to introduce another framework to supplement Fiske's important metaphor: the phenomenon of semiotic disobedience.
Three contemporary cultural moments in the world - one corporate, one academic, and one artistic - call for a new understanding of the imitations and possibilities of semiotic democracy and underline the need for a supplementary framework. As public spaces have become converted into vehicles for corporate advertising - ads painted onto sidewalks and into buildings, schools, and other public spaces - product placement has soared to new heights of power and subtlety. And throughout, the law has generously offered near-sovereign protection to such symbolism through the ever-expanding vehicle of intellectual property protection. Equations between real property and intellectual property are ubiquitous. Underlying these themes is a powerful linkage between intellectual and tangible property: as one expands, so does the other.
Nicht unbedingt brandneu, aber ein sehr hübsches Remix Video, das auf der Bildebene macht, was DJ Dangermouse auf der Tonebene gemacht hat. Eigentlich sollten Musiker und Bands es ihren Fans überlassen, Musikvideos zu machen. Die sind meist sehr viel origineller, weil weniger auf Kommerz getrimmt.
Wenn man das Protokoll der Debatte durchgeht, dann findet man einige amüsante Wortmeldungen zum Thema. Etwa von SVP Nationalrat Alexander Baumann, der sich als Mitglied der Rechtskommssion offensichtlich in die Materie vertieft hat:
Konkret geht es massenhaften Dau.. Daunloud, aus sogenannten Filesharing- oder.. Pertuper-Netzwerken im Internet, wo Werke durchwegs illegal ins Internet gestellt werden.
..... gut, English ist ja keine Amtsprache....
Auch Christoph Blocher, der ja immerhin das Jusitzdepartement führt, ist nicht immer ganz auf der Höhe der Zeit:
Wir sollten aufhören, Gesetzesbestimmungen zu erlassen, die man gar nicht durchführen kann. Ich bitte sie zu überlegen, wenn sie zu Hause auf eine leere Kassette etwas abladen, vom Internet usw. - für den privaten Gebrauch - da müssen die Polizei in die Wohnungen kommen, das überprüfen
Aber der Mann ist ja auch stolz darauf, keinen Computer zu benutzen....
(Dank an Berhnard Witz, für das Aufspüren dieser Perlen)
Gestern hat nun der Ständerat die letzten Differenzen zum im Nationalrat beschlossenen Revision des Urheberrechts ausgeräumt. Damit ist die Revision abgeschlossen. Es wird allgemein damit gerechnet, dass niemand das Referendum ergreifen wird, und dass damit die gestern verabschiedete Version, die dem Antrag der nationalrätlichen Rechtskommission entspricht, in Kraft treten kann. Die NZZ hat einen abschliessenden Artikel zum Thema (siehe auch die Meldung auf heise.de). Auch wenn wir von Kunstfreiheit uns mehr Rechte für die Weiterverwertung bestehender Werke gewünscht hätten, kann man die nun verabschiedete Version im internationalen Kontext doch als recht liberal bezeichnen.
Heute hat der Nationalrat das URG weiterberaten. Die vorschläge der Rechtskommission wurden alle angenommen und die Änderungsanträge demensprechend abgelehnt. Das ist insofern erfreulich, weil auch der Art. 39a/ Absatz 4, der es erlaubt, DRM zu legalen Zwecken zu umgehen, erhalten blieb. Immerhin. Zu die grundsätzlichen Konstruktionsmängel dieses Artikels (es ist legal, DRM zu umgehen für legale Zwecke, nur muss man es, de facto, selbst machen, weil es verboten ist, Werkzeuge und Dienstleistungen zu diesem Zweck anzubieten) haben wir uns bereits vor längerem geäussert und verbessert hat sich nichts, aber eben auch nichts verschlechtert. Das Wortprotokoll der heutigen Debatte ist online (danke an die Digitale Allmend für den Link).
Kunstfreiheit.ch ist eine Initiative Schweizer KünstlerInnen und Kulturschaffender, die sich für ein Urheberrecht einsetzen, das den Interessen der aktiven KünstlerInnen zentralen Stellenwert einräumt. Wir brauchen nicht nur Schutz unserer Arbeit, sondern auch freien Zugang zu bestehenden Werken, um daraus Neues schaffen zu können.
Die Initative war aktiv von Sept 2006 bis November 2007. Bis auf weiteres dient die Seite nur noch als statisches Archiv.