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Kunstfreiheit in der Verfassung

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 18. April 1999 (Stand am 31. Januar 2006)

Art. 21 Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a21.html

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