Kunstfreiheit in der Verfassung
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 18. April 1999 (Stand am 31. Januar 2006)
Art. 21 Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a21.html
vom 18. April 1999 (Stand am 31. Januar 2006)
Art. 21 Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.
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