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Schweizerische Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften

Nicht gerade neu, aber dennoch wichtig hier zu notieren. Die Position der Schweizerischen Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften zur UHR Revision deckt sich mit derjenigen der Kunstfreiheit weitgehend. Könnte es sein, dass beide Organisationen die Erfahrung aktueller, kreativer Produktion artikulieren, wo das Neue immer mehr oder weniger direkt auf dem Alten aufbaut? Besonders der kritischen Einschätzung der Auswirkungen technischer "Schutzmassnahmen" können wir nur zustimmen.
Technische Schutzmassnahmen:
Es ist nicht akzeptabel, dass Bildung, Lehre und Forschung, Bibliotheken und Archive sowie kulturelles Schaffen in ihrem verfassungsmässig gewährten Recht auf Eigengebrauch (Art. 19 URG) durch den Kampf der Unterhaltungsindustrie gegen Raubkopien von Musik und Filmen im Internet behindert werden. Es ist die Pflicht der Rechtsinhaber, Daten, die auf kopiergeschützten Medien veröffentlicht werden, ohne Kopierschutz und in unverminderter Qualität für Bildung, Lehre und Forschung, Bibliotheken und Archive sowie kulturelles Schaffen zur Verfügung zu stellen.


Source: Brief der Schweizerische Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften an Bundesrat Christoph Blocher (10.05.2005)

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