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Nutzung verwaister Werke

Laut der einer Pressemitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat diese nun doch noch eine Änderung des UHR Entwurfes beantragt. Konkret geht es darum,
dass eine Bestimmung über die Nutzung verwaister Werke neu in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen wird. Diese Bestimmung sieht vor, dass das Recht zur Nutzung von Ton- oder Tonbildträgern nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann, sofern die Verwertung öffentlich zugängliche Archive oder Archive von Sendeunternehmen betrifft, die Rechtsinhaber unbekannt sind und die Ton- bzw. Tonbildträger vor mindestens zehn Jahren in der Schweiz produziert oder hergestellt worden sind. Eine Minderheit beantragt zudem, das Gesetz so zu ergänzen, dass die Benutzerin bzw. der Benutzer eines Werks pro Verwendung nur eine Entschädigung bezahlen muss. Die Vorlage wird dem Ständerat in Hinsicht auf die Wintersession 2006 unterbreitet.

Dies scheint uns eine gute Idee zu sein, denn sie macht Werke der Nutzung zugänglich, die ansonsten nicht zu nutzen gewesen wären. Ausserdem könnte das Geld, das so eingenommen wird, in die Förderung des aktuellen Kulturschaffens fliessen. Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Urheberrechtsfundamentlisten hier von "schleichender Enteignung" sprechen werden, aber dieser Vorwurf ist ungerechtfertigt. Denn schliesslich handelt es sich hier um Werke, bei denen der Rechtehinhaber nicht ermittlet werden konnte, das heisst, wo der Rechteinhaber in keinerweise kundgetan hat, dass er oder sie an der Wahrnehmun der Rechte interessiert ist. In wie weit das den öffentlichen Zugang zu den Archiven der SRG erleichtern wird, wird sich noch zeigen.

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