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British Library veröffentlicht Manifest zum Geistigen Eigentum

Die British Library hat Anfang vor kurzem ein „IP Manifest“ (.pdf) veröffentlicht. Darin spricht sich die Bibliothek für einen besonnenen Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums aus, der sowohl die Interessen der Nutzer als auch die der Rechteinhaber gleichermaßen berücksichtigt.
Die British Library gehört zu den größten Bibliotheken der Welt und bietet umfangreiche Sammlungen von Manuskripten, Audio- und Filmdokumenten. Als Nationalbibliothek des Vereinigten Königreiches ist sie für die Sammlung der in Großbritannien und Nordirland erschienenen Veröffentlichungen zuständig. Diese Rolle wird immer schwieriger, so die Chefin der Bibliothek, Lynne Brindley: „Als eine der größten Forschungsbibliotheken der Welt sind wir uns im Klaren, dass eine eingeschränkte oder unklare Anwendung von Regelungen des Geistigen Eigentums [wie dem Urheberrechtsgesetz, Anm. der Red.] Innovation und Kreativität in der Zukunft bedrohen würde.“

Das wichtigste Ziel des Manifests ist es, ins Gedächtnis zu rufen, dass der ursprüngliche Sinn des Copyrights es war, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem Interesse der Urheber, von ihrer Arbeit zu profitieren, und dem der Allgemeinheit, Zugang zu Informationen und Ideen zu erhalten.

Auf diesem Weg identifiziert die British Library mehrere Probleme. „Digital is not different“ lautet die erste These des Manifests: Schrankenbestimmungen aus der analogen Welt müssen genauso für die digitale gelten. Die Digitalisierung von Kultur und künstlerischen Produkten geht oft einher mit Nutzungsbeschränkungen in Form von digitalem Rechtemanagement (DRM) und technischen Schutzmaßnahmen. Dadurch werden bestehende gesetzliche Schrankenbestimmungen umgangen, so dass zum Beispiel keine Kopien für wissenschaftliche Zwecke hergestellt werden können.

Lynne Brindley sieht darin sogar einen Widerspruch in Bezug zur offiziellen Meinung der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO): „Die WIPO, die Institution, die international den Rahmen für die gesetzlichen Regelungen des Geistigen Eigentums vorgibt, steht auf dem Stand, dass Schrankenbestimmungen und Ausnahmen, wie ‚Fair dealing’ und das Bibliotheksprivileg für die digitale Welt genauso relevant sind wie für ihr analoges Äquivalent. In der Praxis aber schränken von dreißig Lizenzverträgen die in der letzten Zeit der Bibliothek angeboten wurden, achtundzwanzig die Nutzung des digitalen Materials stärker ein als es nach den Bestimmungen des gültigen Copyright-Gesetzes notwendig ist.“

Ein anderes Problem, mit dem die British Library zu kämpfen hat, ist, dass nach dem britischen Urheberrecht keine Kopien von Ton- und Filmaufnahmen für Archivierungszwecke angefertigt werden dürfen. Damit drohen große Teile des Archivs der British Library verloren zu gehen, da die Medien, auf denen die Aufnahmen in der Vergangenheit aufgezeichnet wurden, mit der Zeit brüchig werden und nicht mehr abspielbar sind. Die Bibliothek setzt sich ebenfalls gegen eine Verlängerung des Copyrights für Tonaufnahmen ein. Die Verlängerung auf 95 Jahre nach der Aufnahme, die in Großbritannien diskutiert wird, sei nicht sinnvoll, da Studien zeigen, dass nur zwei Prozent der Werke nach 55 bis 75 Jahren noch einen kommerziellen Wert hätten. Eine Verlängerung würde sich aber auf der anderen Seite negativ auf die Konservierung und Archivierung urheberrechtlich geschützter Werke auswirken.

Weitere Problemfelder, die in dem Manifest angesprochen werden, sind „Orphan Works“, so genannte „verwaiste Arbeiten“, bei denen der Autor nicht mehr aufzufinden ist und die deshalb nur unter Schwierigkeiten wieder veröffentlicht werden können, und die Frage des Copyrights für nicht-veröffentlichte Arbeiten (z.B. aus privaten Archiven, Tagebücher, persönliche Aufzeichnungen).

Quelle: Irights.info 27.09.2006

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